Exil-Regierung
Judikative
Oberste Gerichtskommission
Die Tibetische Oberste Gerichtskommission ist das höchste
Rechtsorgan der CTA. Gemäss der Verfassungsurkunde ist die
Kommission verantwortlich für alle zivil-rechtlichen Entscheide
in den exiltibetischen Gemeinschaften. Die Kommission bearbeitet
kein Fälle, die als im Widerspruch zur Gesetzgebung der
Aufnahmeländer stehend betrachtet werden. Auch Kriminalfälle
werden von der Kommission nicht behandelt, da diese in den
Bereich der Justiz der Aufnahmeländer fallen.
Die Oberste Gerichtskommission wird vom obersten
Rechtskommissar sowie von zwei weiteren Rechtskommissaren
geleitet. Alle drei werden von Seiner Heiligkeit dem Dalai Lama
nominiert und der Versammlung der Volksabgeordneten zur
Genehmigung vorgeschlagen. Wenn zwei Drittel der Versammlung die
Nomination nicht zurückweist, bestätigt Seine Heiligkeit der
Dalai Lama die Ernennung. Die Kommissionsmitglieder nehmen ihre
Aufgabe bis zum 65. Altersjahr wahr. Falls die Versammlung das
Vertrauen in die Kommissionsmitglieder vor dem Ablauf ihrer
Amtsperiode verliert, ist sie jedoch mit einer
Zweidrittelmehrheit zu deren Abwahl befugt. Der oberste
Rechtskommissar und die zwei anderen Kommissionsmitglieder sind
bezüglich Beurteilung von Fällen gleichgestellt. Der einzige
Unterschied liegt darin, dass der oberste Rechtskommissar
gleichzeitig den Verwaltungssitz der Tibetischen
Gerichtskommission innehat.
Dem Gesetzesentwurf zufolge bestehen innerhalb der
Gerichtskommission drei Stufen: die Oberste Gerichtskommission,
die Kreisgerichtskommission (entspricht einem Gerichtshof auf
Ebene eines Kantons bzw. Bundeslandes) und die
Lokalgerichtskommission (Gericht auf unterster Ebene). Insgesamt
sind 62 Lokalgerichtskommissionen in den wichtigsten tibetischen
Siedlungen und den zerstreut verteilten Gemeinschaften im Exil
vorgeschlagen. Hinzu kämen sechs Kreisgerichtskommissionen in
den sechs verschiedenen Zonen, in welche die tibetische
Gemeinschaft im Exil eingeteilt sind.
Zu den wichtigsten Fällen, welche von der Gerichtskommission
angehört werden, zählen jene, welche Angelegenheiten zwischen
der Administration und dem Volk betreffen. Als Seine Heiligkeit
der Dalai Lama erstmals den Vorschlag unterbreitete, ein
Gerichtswesen einzuführen, hob er speziell hervor, dass dieses
eine Beschwerdeinstanz des Volkes gegenüber der Administration
sein sollte.
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